BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATION


Seit dem 10.09.2009 müssen alle Kraftfahrer, die ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht führen, eine Weiterbildung gemäss Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz  (BKrFQG) nachweisen. Der Gesetzgeber setzt auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine wirtschaftliche Fahrweise.

Im Rahmen dieser Weiterbildung sind fünf Module zu jeweils sieben Zeitstunden zu absolvieren. Die Teilnahme ist verbindlich und muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE muss bis 10.09.2014 (im Personenverkehr bereits bis 10.09.2013) eine Weiterbildung abgeschlossen und im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen sein. In besonderen Fällen kann sich diese Frist auch bis zum 10.09.2016 (Personenverkehr 10.09.2015) verlängern.

Thematik - Unterteilung in fünf Module zu je sieben Zeitstunden (a 60 Minuten):
Die einzelnen Module können auch in anderer Reihenfolge besucht werden, müssen aber alle einmal innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein und dann auch alle fünf Jahre wiederholt werden.

1. Modul: Eco-Training - wirtschaftliches Fahren

2. Modul: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr - rechtliche Vorschriften

3. Modul: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - Arbeitsschutz und -sicherheit

4. Modul: Schaltstelle Fahrer - Umgang mit Kunden und das Bild in der Öffentlichkeit

5. Modul: Ladungssicherung
- wirkende Kräfte, Lastverteilung, Verzurrtechniken

Die Beschreibungen zu den einzelnen Modulen stellen lediglich Auszüge dar.

Als Ausbildungsbetrieb für Berufskraftfahrer/-innen sind wir gemäss § 7 Abs.1 Nr.3 BKrFQG als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung zugelassen.


 Nächste Termine:
09.10.2010 Modul 5 - Ladungssicherung Preis:   auf Anfrage
30.10.2010 Modul 4 - Schaltstelle Fahrer Preis:   auf Anfrage

Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung bei uns haben - sprechen Sie uns gern an!

Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihren Führerschein zu prüfen und den für Sie gesetzlich vorgeschrie- benen Termin zu finden. Die Kosten für die einzelnen Module teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.

Hier können Sie uns eine Nachricht oder Ihre Anfrage zum Thema senden.

Den genauen Wortlaut des BKrFQ-Gesetzes lesen Sie hier. (Link zum Bundesministerium der Justiz)

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