Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Seit dem 10.09.2009 müssen alle Kraftfahrer, die ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht führen, eine Weiterbildung gemäss Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen. Der Gesetzgeber setzt auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine wirtschaftliche Fahrweise.

Im Rahmen dieser Weiterbildung sind fünf Module zu jeweils sieben Zeitstunden zu absolvieren. Die Teilnahme ist Pflicht für alle Kraftfahrer, die Ihren Beruf auch weiterhin ausüben wollen und muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE muss bis 10.09.2014 (im Personenverkehr bereits bis 10.09.2013) eine Weiterbildung abgeschlossen und im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen sein. Im Einzelfall kann sich diese Frist auch bis zum 10.09.2016 (Personenverkehr 10.09.2015) verlängern.

 

Thematik -Unterteilung in fünf Module zu je sieben Zeitstunden (a 60 Minuten):
Die einzelnen Module können auch in anderer Reihenfolge besucht werden, müssen aber alle einmal innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein und dann auch jeweils alle fünf Jahre wiederholt werden.

1. Modul: Eco-Training- wirtschaftliches Fahren
2. Modul: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr- rechtliche Vorschriften
3. Modul: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit - Arbeitsschutz und -sicherheit
4. Modul: Schaltstelle Fahrer - Umgang mit Kunden, das Bild in der Öffentlichkeit
5. Modul: Ladungssicherung - wirkende Kräfte, Lastverteilung, Verzurrtechniken

Die Beschreibungen zu den einzelnen Modulen stellen lediglich Auszüge dar.

Als Ausbildungsbetrieb für Berufskraftfahrer/-innen sind wir gemäss § 7 Abs.1 Nr.3 BKrFQG als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung zugelassen.